Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.06.2017

Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54814
OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 (https://dejure.org/2017,54814)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 (https://dejure.org/2017,54814)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 (https://dejure.org/2017,54814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2018, 151 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23

    Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit

    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben des Angeklagten bereits dann, wenn ihm nach der Art und den Auswirkungen seiner Krankheit die Fahrt zum Verhandlungsort und die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zumutbar sind; des Nachweises einer Verhandlungsunfähigkeit bedarf es nicht (BayObLG, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 -, juris Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StRR 279/02 -, juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 OLG 53 Ss-OWi 586/21 -, juris Rn. 17 m.w.N. zu § 74 Abs. 2 OWiG; KK-Paul a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).

    Ein ärztliches Attest, das ohne Diagnose lediglich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wäre in der Berufungshauptverhandlung nicht ungeeignet, einen Anhalt für eine Entschuldigung zu erbringen (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 -, juris Rn. 16; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 10; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 Ss 372/06 -, juris Rn. 12 zu § 74 Abs. 2 OWiG; KK-Paul a.a.O. Rn. 9).

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2024 - 12 Qs 3/24

    Wiedereinsetzungsgrund, Verhandlungsunfähigkeit, Sofortige Beschwerde, Ärztliches

    Hinderungsgründe gab es nicht, denn in der Vorlage des Attests lag zugleich die Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht (OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93, juris Rn. 7 f.; LR-StPO/Bertheau/Ignor, 27. Aufl., § 53 Rn. 80).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

    Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen liegen mit der Vorlage des Attests durch den Angeklagten schon deshalb vor, weil der ausstellende Arzt damit konkludent von seiner Schweigepflicht entbunden wird (vgl. OLG München, Beschl. 5 OLG 15 Ss 173/17 v. 27.06.2017 - StV 2018, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18

    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus

    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18

    Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung

    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten schon dann, wenn ihm das Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung deshalb unzumutbar ist (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017, 5 OLG 15 Ss 173/17; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002, 5 St RR 279/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 Ws 31-32/17 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98300
OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 Ws 31-32/17 (2) (https://dejure.org/2017,98300)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 Ws 31-32/17 (2) (https://dejure.org/2017,98300)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 OLG 15 Ss 173/17, 5 Ws 31-32/17 (2) (https://dejure.org/2017,98300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,98300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Verhandlungsunfähigkeit, Wiedereinsetzungsgesuch, Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzungsantrag, Genügende Entschuldigung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufungshauptverhandlung, Sofortige Beschwerde, Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, Landgerichte, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entschuldigungsgrund für Ausbleiben in der Hauptverhandlung; Verhandlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit der Teilnahme als Entschuldigungsgründe; Pflicht des Gerichts zur Prüfung der Entschuldigungsgründe; Geeignetheit eines privatärztlichen Attestes als ...

Papierfundstellen

  • StV 2018, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Auszug aus OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17
    Ergibt sich, dass ein Angeklagter vor dem Hauptverhandlungstermin Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ist es ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht hätte das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2009, 1761).

    Hierzu kann auch ein inhaltlich unzureichendes Entschuldigungsschreiben hinreichenden Anlass bieten (Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 329 Rdn. 20 und 26; OLG Nürnberg, NJW 2009, 1761).

  • OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08

    Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags hinsichtlich der Versäumung des

    Auszug aus OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17
    Der Antrag muss deshalb unter Angabe von Tatsachen so vollständig begründet sein, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Angeklagten ohne weiteres entnommen werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2008, Gz: 2 Ws 116/08, zitiert über juris, Rdn. 5).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17
    Das Berufungsgericht muss daher nach allgemeiner und zutreffender Auffassung von Amts wegen prüfen, ob Umstände ersichtlich sind, die das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigen (BGHSt 17, 391, 396; Meyer-Goßner aaO § 329 Rn. 26).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17
    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten jedoch nicht erst dann, wenn er verhandlungsunfähig ist, sondern bereits dann, wenn ihm das Erscheinen zur Berufungsverhandlung deshalb unzumutbar ist (Beschluss des BayObLG vom 06.11.2002, 5St RR 279/02, zitiert nach juris, dort Rdn. 5 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht